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   BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61   

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BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61 (https://dejure.org/1962,896)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1962 - IV C 99.61 (https://dejure.org/1962,896)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1962 - IV C 99.61 (https://dejure.org/1962,896)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 758
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.11.1959 - IV C 208.58
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61
    In dem Revisionsurteil vom 11. November 1959 (BVerwGE 9, 311) heißt es, die Beurteilung des Verhaltens des Klägers als "zumindest grob fahrlässig" sei nicht zu beanstanden; die Erwägungen, der ungewöhnlich hohe Endbetrag der Aufstellung - 20 Millionen RM - und der Anruf des Sachbearbeiters hätten den sachkundigen Kläger stutzig machen müssen, verstießen nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze.

    An seine Ausführungen in dem in dieser Sache ergangenen rückverweisenden Revisionsurteil (BVerwGE 9, 311) darüber, wie sich eine entsprechend §§ 410, 411 RAbgO zu beurteilende "tätige Reue" auf die lastenausgleichsrechtliche Ausschließung auswirke, fühlt sich der Senat gebunden, zumal die vom VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57], hervorgehobene Ausnahme - zwischenzeitliches Herausarbeiten anderweitiger Rechtsgrundsätze - bei einem von mehreren Senaten betreuten Rechtsbereich, also doch wohl Festigung einer anderweitigen Rechtsprechung, hier nicht vorliegt.

  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61
    An seine Ausführungen in dem in dieser Sache ergangenen rückverweisenden Revisionsurteil (BVerwGE 9, 311) darüber, wie sich eine entsprechend §§ 410, 411 RAbgO zu beurteilende "tätige Reue" auf die lastenausgleichsrechtliche Ausschließung auswirke, fühlt sich der Senat gebunden, zumal die vom VII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung BVerwGE 7, 54 [BVerwG 23.05.1958 - VII C 27/57], hervorgehobene Ausnahme - zwischenzeitliches Herausarbeiten anderweitiger Rechtsgrundsätze - bei einem von mehreren Senaten betreuten Rechtsbereich, also doch wohl Festigung einer anderweitigen Rechtsprechung, hier nicht vorliegt.
  • BVerwG, 06.04.1961 - III C 363.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61
    Daß der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil BVerwG III C 363.59 (BVerwGE 12, 177) nachträgliche Berichtigungen von Falschangaben aus dem Gesichtswinkel der Verwirkung behandelt, kann den erkennenden Senat hier also nicht zu erneuter Erörterung dieses Fragenkreises veranlassen.
  • BVerwG, 09.03.1961 - IV B 15.61

    Feststellung und Entschädigung von Vertreibungsschäden

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1962 - IV C 99.61
    Nachdem der Senat auf Beschwerde des örtlichen Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds - VIA - durch Beschluß vom 9. März 1961 (BVerwG IV B 15.61) eine Revision zugelassen hatte, hat der Örtliche VIA Revision eingelegt mit dem Antrag auf Urteilsaufhebung.
  • BVerwG, 12.12.1969 - VII CB 13.68

    Zuweisung zum Einzugsgebiet der Rahmstation einer Molkerei - Festsetzung von

    Vor allem aber ist dieses Gericht an die seiner Zurückverweisung zugrundeliegende Beurteilung nach § 144 Abs. 6 VwGO selbst gebunden, da einer der Ausnahmegründe hier nicht vorliegt (vgl. BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57]; Urteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 -, MDR 1962, 758).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 5.70

    Vorläufige Aufnahme des Heftes Nr. 32 der Illustrierten "Stern" vom 11. August

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon aus, daß das zweite Berufungsurteil in einem erneuten Revisionsverfahren grundsätzlich Bestand haben soll, soweit es auf die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in dem zurückverweisenden Urteil ankommt (Urteile vom 27. März 1958 - BVerwG I C 141.57 - [BVerwGE 6, 297 [298]]; vom 11. Juli 1958 - BVerwG VII C 189.57 - [BVerwGE 7, 159 [161]]; vom 26. August 1959 - BVerwG VI C 313.57 - [BVerwGE 9, 117 ff.]; vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 - [MDR 1962, 758]; vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 127.64 - [NJW 1966, 798]; vom 18. August 1966 - BVerwG VI C 89.64 - [MDR 1967, 239 = NJW 1967, 900] und vom 11. Juli 1968 - BVerwG III C 88.67 - [JR 1969, 111]).
  • BVerwG, 18.08.1966 - VI C 89.64

    Anspruch auf Zahlung von Unterhaltsbeträgen an frühere berufsmäßige

    In demselben Umfang wie das Berufungsgericht ist auch das Revisionsgericht im erneuten Revisionsverfahren an die rechtliche Beurteilung desUrteils vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 4.62 - gebunden (BVerwGE 9, 117 [BVerwG 26.08.1959 - VI C 313/57] undUrteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 -).
  • BVerwG, 14.02.1963 - III C 172.60

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

    Diese Verfahrensgegner wären, wenn die Erledigung nicht eingetreten wäre, im Rechtsstreit unterlegen gewesen, da nach der gefestigten Rechtsprechung des III. und IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts den Klägern selbst, nicht nur ihrem Erblasser, die Eigenschaft geschädigter Vertriebener zukommt (vgl. Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - [ZLA 1960 S. 329 = RLA 1960 S. 380], vom 13. März 1962 - BVerwG III C 37.60 - [ZLA 1962 S. 246], vom 24. Mai 1962 - BVerwG III C 55.61 - [ZLA 1962 S. 311] und BVerwG III C 136.61 [ZLA 1962 S. 311]; ferner Urteile vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 139.61 - [ZLA 1962 S. 216] und BVerwG IV C 143.61).
  • BVerwG, 30.09.1964 - IV B 85.64

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Kriegsschadenrente - Anspruch auf

    Ist dies jedoch nicht der Fall, so bleibt es auch nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats bei der Regel der Selbstbindung (Urteil vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 99.61 - in ZLA 1962 S. 246 = MDR 1962 S. 758).
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